Obdachlosenangelegenheiten
Die Verhinderung von Obdachlosigkeit stellt eine Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr dar.
Bei Wohnungsverlust, z. B. aufgrund einer Zwangsräumung, ist es Aufgabe der Ordnungsbehörde zu verhindern, dass Personen obdachlos werden.
Sachbearbeitung
Maximilian Müller
Tel. 02741/688220
Kontakt
Fax: 02741/688255
Kontakt per E-Mail