Verkehrsrechtliche Anordnungen

Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum benötigen einer Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Zu den Bauarbeiten gehören auch die Aufstellung von Gerüsten und Bauzäunen, von Bauwagen bzw. -containern und das Lagern von Baumaterial auf öffentlichen Straßen.

Die Straßenverkehrsbehörde ergreift Maßnahmen zur Verkehrslenkung bzw. Verkehrssicherung, um Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die Anordnung von Verkehrszeichen (Beschilderungen und Markierungen) und Verkehrseinrichtungen (Baken, Pfosten, Schranken etc.).

Für die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Straßensperrungen wegen Baumaßnahmen, Ausnahmegenehmigungen für Aufstellung von Baugerüsten, Containern, verkehrsrechtliche Anordnungen bei Festen u. Veranstaltungen ist die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) zuständig.

Entsprechende Anträge sollen spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme bei der Ordnungsbehörde eingereicht werden!

Gebühren

Die Gebühren für eine Verkehrsrechtliche Anordnung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).