Bestattungsgenehmigung
Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass die Bestattung eines Leichnams (Urnen- oder Erdbestattung) der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes bedarf.
Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Eine Verlängerung der Bestattungsfrist ist im Einzelfall nur durch ordnungsbehörliche Genehmigung zulässig.
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde (sofern der/die zu Bestattende nicht im Zuständigkeitsbereich des Standesamt
Kirchen (Sieg) verstorben ist und dort beurkundet wurde)
- amtl. Totenschein (Nichtvertraulicher Teil)
Gebühren
Die Bestattungsgenehmigung ist mit 19,00 EUR gebührenpflichtig.
Sachbearbeitung
Katharina Montino
Ulrike Stockschläder
Tanja Jung
Zehra Hensel
Sebastian Lippert
Tel. 02741/688-810
Kontakt
Standesamt Kirchen (Sieg)
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)
Fax: 02741/688238
Kontakt per E-Mail