Geburtsbeurkundung

Die Geburt Ihres Kindes wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk die Geburt stattgefunden hat. Bei Geburten in einer Einrichtung (z. B. Krankenhaus) wird die Geburtsanzeige automatisch unmittelbar an das Standesamt übermittelt. Bei Hausgeburten ist die Anzeige durch einen sorgeberechtigten Elternteil mündlich beim Standesamt zu erstatten.

Benötigte Unterlagen

Zur Beurkundung (unabhängig davon ob das Kind im Krankenhaus oder zu Hause geboren wurde) müssen die Kindeseltern dem Standesamt folgende Dokumente vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
- Namenserklärung der Eltern zur Vornamens- und ggf. Familiennamensführung des Kindes (s. Merkblatt vom Standesamt,
  erhältlich im Krankenhaus)
- die Eheurkunde bei miteinander verheirateten Eltern (ACHTUNG: Bei in Deutschland geschlossenen  Ehen zwischen dem
  01.01.2009 und dem 31.10.2018 muss zusätzlich zwingend die Geburtsurkunde der Eltern vorgelegt werden)
- bei Eltern, die im Ausland geheiratet haben muss die ausländische Eheurkunde und die (ggfls ausländische)
  Geburtsurkunde durch einen anerkannten Dolmetscher übersetzt werden oder in mehrsprachiger Form vorliegen.   

ACHTUNG! Ausländische Urkunden bedürfen ggf. einer Apostille (Überbeglaubigung einer inländischen Behörde des betroffenen Staates) oder einer Legalisation (Bestätigung durch die deutsche Botschaft im entsprechenden Staat).
Die Vorlage weiterer Urkunden oder Dokumente kann im Einzelfall erforderlich sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes beraten hier gerne.
 

Nicht miteinander verheirateten Eltern müssen folgende Dokumente zur Geburtsbeurkundung mitbringen:
- die Geburtsurkunden der Eltern
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber und die ggf. vor der Geburt bereits abgegebene
  Sorgeerklärung (Jungendamt)
- Familienstandsnachweis der Mutter (erweiterte Meldebescheinigung); sollte diese schon mal verheiratet gewesen sein,
  die letzte Eheurkunde einen Nachweis über die Auflösung der Ehe durch Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  (bei geschiedenen Müttern) bzw. Sterbeurkunde (bei verwitweten Müttern).
- bei Spätaussiedlern ist zusätzlich zu den o. g. Dokumenten der Registrierschein oder eine Bescheinigung nach dem
  Bundesvertriebenengesetz über die Ablegung des "Vaternsnamens" beizubringen.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 13,00 EUR. Jede weitere, im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde kostet 6,50 EUR.
Die Urkunden zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschaftsgeld) sind kostenlos erhältlich. 

Formular zur Geburtsbeurkundung