Eheschließung

Wer heiraten möchte, muss sich beim  Standesamt des Wohnsitzes eines Eheschließenden anmelden. Hierzu sollen möglichst beide Verlobte/Partner anwesend sein. Kann nur ein Verlobter/Partner die Ehe anmelden, so muss er vom verhinderten Verlobten/Partner eine Vollmacht vorlegen. Das entsprechende Formular finden Sie unten.
Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin möglich. 
Die Eheschließung selbst kann  allerdings bei jedem Standesamt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Das Standesamt, welches die Anmeldung entgegennimmt, leitet die Unterlagen in diesen Fällen an das Eheschließungsstandesamt weiter.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (wird nur benötigt, wenn einer der
  Anmeldenden seinen Hauptwohnsitz nicht in der Verbandsgemeinde Kirchen hat oder wenn die Eheschließung
  bei einem anderen Standesamt stattfinden soll)
- eine aktuelle beglaubigte  Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich bei dem Standesamt, welches die
  Geburt beurkundet hat)
- bei gemeinsamen Kindern deren Geburtsurkunden
- ggf. Einbürgerungsurkunde

Weitere Nachweise werden benötigt, wenn ein Verlobter/Partner bereits einmal verheiratet war:
- Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk der vorangegangenen Ehe oder
- Eheurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten

Heiratswillige, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten vor der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vorsprechen um zu erfragen, welche Unterlagen individuell beigebracht werden müssen.

Gebühren

Die Gebühren für die Anmeldung zur Eheschließung und Durchführung der Trauung sind einzelfallabhängig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes geben hierzu gerne Auskunft.

Formular Vollmacht Anmeldung zur Eheschließung