Leichenpass
Für die Beförderung einer Leiche über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt. Er bescheinigt, dass die gesetzlichen Regelungen für das Einsargen beachtet wurden und die Überführung zulässig ist.
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde oder begl. Registerauszug
- Totenschein (nichtvertraulicher Teil) und Kopie des vertraulichen Teils oder Obduktionsschein
- Bei unnatürlicher oder nicht geklärter Todesursache: Freigabeerklärung der zuständigen Staatsanwaltschaft
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 25,00 EUR
Sachbearbeitung
Katharina Montino
Ulrike Stockschläder
Tanja Jung
Zehra Hensel
Sebastian Lippert
Tel. 02741/688-810
Kontakt
Standesamt Kirchen (Sieg)
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)
Fax: 02741/688238
Kontakt per E-Mail