Leichenpass

Für die Beförderung einer Leiche über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt. Er bescheinigt, dass die gesetzlichen Regelungen für das Einsargen beachtet wurden und die Überführung zulässig ist.

Benötigte Unterlagen

- Sterbeurkunde oder begl. Registerauszug
- Totenschein (nichtvertraulicher Teil) und Kopie des vertraulichen Teils oder Obduktionsschein
- Bei unnatürlicher oder nicht geklärter Todesursache: Freigabeerklärung der zuständigen Staatsanwaltschaft

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 25,00 EUR