Wiederannahme eines früheren Namens
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Standesamt beurkunden oder von einer Notarin oder einem Notar beglaubigen lassen.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument
- Eheurkunde der letzten Ehe
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehegatten
Gebühren
Die Namenserklärung kostet 25,90 EUR. Soll eine Bescheinigung über die Wirksamkeit ausgestellt werden, ist diese nochmal mit 13,00 EUR gebührenpflichtig.
Sachbearbeitung
Katharina Montino
Ulrike Stockschläder
Tanja Jung
Zehra Hensel
Sebastian Lippert
Tel. 02741/688-810