Vaterschaftsanerkennung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlicher Form beurkundet.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur dann notwendig, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind.
Ist die Kindesmutter noch verheiratet und ist der Kindesvater nicht der Ehemann, muss der Ehegatte der Vaterschaftsanerkennung durch den Vater zustimmen.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- erweiterte Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes) der Mutter
- sofern die Mutter bereits einmal verheiratet war: letzte Eheurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsbeschluss/Sterbeurkunde)
- sofern die Mutter noch verheiratet ist, der Ehemann aber nicht Vater des Kindes ist: Nachweis über die Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens
Gebühren
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist stets kostenlos.
Sachbearbeitung
Katharina Montino
Ulrike Stockschläder
Tanja Jung
Zehra Hensel
Sebastian Lippert
Tel. 02741/688-810
Kontakt
Standesamt Kirchen (Sieg)
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)
Fax: 02741/688238
Kontakt per E-Mail