News Detailansicht

05.03.2025 08:28 Alter: 9 days
Kategorie: News Startseite

Betroffenenbeteiligung gemäß § 137 BauGB i.V.m. § 138 BauGB

als Bestandteil der Vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zur Abgrenzung eines Fördergebietes „Stadtkern“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Nachhaltige Stadt“


Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Stadt Kirchen (Sieg) bereits in der Vergangenheit mithilfe der finanziellen Unterstützung von Bund und Land eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt hatte, geht es nun weiter mit der Innenstadtsanierung. Neue Rahmenbedingungen und Herausforderungen haben in den letzten Jahren neuen Handlungsbedarf in der Stadt entstehen lassen, um diese für die Zukunft zu rüsten.
Daher bemühte sich die Stadt um eine erneute Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung – mit Erfolg: Ab dem Programmjahr 2024 wurde die Stadt Kirchen (Sieg) mit dem Bereich „Stadtkern“ in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt (WNE)“ aufgenommen. Auf einer Fläche von rund 26 ha umfasst das Untersuchungsgebiet Einzelhandels- und Freizeiteinrichtungen, das Krankenhaus mitsamt dem umgebenden Areal sowie Gewerbe- und Wohnnutzung.
Es wird angestrebt, ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch auszuweisen, in welchem öffentliche Baumaßnahmen wie auch private Modernisierungsvorhaben eine finanzielle Unterstützung erfahren werden. Grundlegende Voraussetzung zur Festlegung des Fördergebietes sind die Durchführung der sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch zum Nachweis städtebaulicher Missstände sowie die Aufstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (ISEK), welches die Entwicklungsziele der Stadt Kirchen (Sieg) sowie die dazu notwendigen Maßnahmen und Projekte darstellt.
Das Büro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung aus Kaiserslautern führt derzeit diese Vorbereitenden Untersuchungen im festgelegten Untersuchungsbereich durch, welcher von der Stadt Kirchen (Sieg) in Abstimmung mit der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz) abgegrenzt wurde. Dieses Gebiet (siehe nachfolgender Plan) stellt noch nicht automatisch das spätere Fördergebiet dar. Erst auf Basis der Vorbereitenden Untersuchungen und der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens werden der spätere Förderbedarf und damit die letztendliche Abgrenzung des Fördergebietes final definiert.
Um die Situation von Bebauung, Verkehr und die Freiflächen im Untersuchungsgebiet zu erfassen, haben Mitarbeiter:innen des Büros BBP bereits vor Ort Bestandsaufnahmen durchgeführt. Sie haben unter anderem die Nutzung und das Erscheinungsbild der einzelnen Gebäude erfasst, wobei die Frage im Vordergrund stand, ob jeweils ein Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarf besteht. Das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes stimmt jedoch oftmals nicht mit seinem inneren Zustand überein, weswegen genauere Informationen zu den Zuständen der einzelnen Gebäude benötigt werden, um ein Fördergebiet sinnvoll abgrenzen zu können.
Deshalb bitten wir Sie um Ihre Mitwirkung:
Die Einwohnerinnen und Einwohner im Untersuchungsbereich werden daher in den nächsten Tagen per Post einen kurzen Fragebogen erhalten, um dessen Beantwortung wir Sie recht herzlich bitten. Die Fragen werden sich einerseits auf das Gebäude und andererseits auf das Grundstück selbst und dessen Umgebung bzw. das Untersuchungsgebiet beziehen.
Hinweis: Der dargestellte Untersuchungsbereich stellt nicht automatisch das spätere Sanierungsgebiet dar. Dieses kann erst auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse endgültig abgegrenzt werden.
Bitte geben oder senden Sie den ausgefüllten Fragebogen per Post oder per E-Mail bis zum 14.04.2025 an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) zurück.

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
Projektleitung Lebendige Zentren
z.H. Herr Markus Höpoltseder
Lindenstraße 1
57548 Kirchen

Ansprechpartner: Herr Höpoltseder (bauamt@kirchen-sieg.de)

Datenschutzhinweis: Ihre Angaben werden ausschließlich als ein Teil der Bestandsaufnahme im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen verwendet, um so beurteilen zu können, inwieweit die Abgrenzung eines Fördergebietes sinnvoll ist. Damit sind keine persönlichen oder grundstücksbezogenen Vor- oder Nachteile im weiteren Sanierungsverfahren verbunden.