Die Verbandsgemeindekasse
Die Verbandsgemeindekasse erledigt die Zahlungsabwicklung und das Forderungsmanagement für die Verbandsgemeindewerke und die Verbandsgemeinde einschließlich der Stadt Kirchen (Sieg) und der 5 Ortsgemeinden.
Der Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde obliegt die Vollstreckung der eigenen gemeindlichen Forderungen gegenüber den säumigen Zahlern. Zusätzlich leistet sie aber auch als sog. Amtshilfebehörde in Vollstreckungsangelegenheiten für andere öffentliche Organisationen Amts- und Vollstreckungshilfe. Die Vollstreckbarkeit der Forderungen wird durch die beauftragenden Stellen bestätigt. Der zugrunde liegende Bescheid (z.B. ein Bußgeldbescheid) ist zugleich der vollstreckbare Titel. Die Vollstreckung wird eingeleitet, sobald Sie eine offene und fällige Forderung trotz Mahnung nicht beglichen haben.
Die Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde umfasst:
- die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz,
- die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst,
- die Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen für privatrechtliche Forderungen der Verbandsgemeinde sowie
- die Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren.
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Nutzen Sie für die Bezahlung Ihrer Abgaben die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens. Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren brauchen Sie sich keine Fälligkeitstermine mehr zu merken, evtl. Mahnungen und zusätzliche Kosten entfallen, die Beträge werden korrekt von Ihrem Konto abgebucht. Sie können erteilte Einzugsermächtigungen jederzeit widerrufen. Unbegründeten Belastungen kann binnen 8 Wochen widersprochen werden. Wichtig: Wird eine in Auftrag gegebene Abbuchung jedoch von der Bank mangels Deckung nicht eingelöst (Rücklastschrift), so entstehen Stornogebühren, die dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt werden.
Kontakt
Tel.: 02741/688 820
Fax: 02741/688 255
Kontakt per E-Mail
Öffnungszeiten
Kasse
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr
Do. 13.30-16.00 Uhr
Vollstreckung
Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich.
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