Die Verbandsgemeindekasse

Die Verbandsgemeindekasse erledigt die Zahlungsabwicklung und das Forderungsmanagement für die Verbandsgemeindewerke und die Verbandsgemeinde einschließlich der Stadt Kirchen (Sieg) und der 5 Ortsgemeinden. 

Der Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde obliegt die Vollstreckung der eigenen gemeindlichen Forderungen gegenüber den säumigen Zahlern. Zusätzlich leistet sie aber auch als sog. Amtshilfebehörde in Vollstreckungsangelegenheiten für andere öffentliche Organisationen Amts- und Vollstreckungshilfe. Die Vollstreckbarkeit der Forderungen wird durch die beauftragenden Stellen bestätigt. Der zugrunde liegende Bescheid (z.B. ein Bußgeldbescheid) ist zugleich der vollstreckbare Titel. Die Vollstreckung wird eingeleitet, sobald Sie eine offene und fällige Forderung trotz Mahnung nicht beglichen haben.

Die Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde umfasst:
-    die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz,
-    die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst,
-    die Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen für privatrechtliche Forderungen der Verbandsgemeinde sowie
-    die Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren.
 

Downloads