Erlaubnispflichtige Gewerbe

Grundsätzlich gilt Gewerbefreiheit, so dass Sie mit der Anmeldung Ihre selbständige Tätigkeit ohne weiteres aufnehmen können. Der Grundsatz der Gewerbefreiheit ist jedoch in einigen Bereichen eingeschränkt. Hier ist vor der Gewerbeanmeldung eine behördliche Erlaubnis zu beantragen.

Folgende Tätigkeiten bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Elaubnisbehörde und dürfen nicht frei betrieben werden. Informationen und Antragsformulare erhalten Sie über die angezeigten Links:

Pfandleiher
Betrieb einer Spielhalle
Aufstellen von Geldspielgeräten, Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung für Geldspielgeräte
Gastronomiebetriebe/Gaststättenwesen
Bewachergewerbe
Immobilienmakler
Verbraucherdarlehensvermittler
Immobiliardarlehensvermittler
Baubetreuer und Bauträger
Wohnimmobilienverwalter
Finanzanlagenvermittler / Honorarfinanzanlagenberater
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
Fahrlehrer und Fahrschulen
Reisegewerbe
Messen, Ausstellungen und Märkte